
Der Mai steht in den Startlöchern und bringt neben den ersten warmen Sonnenstrahlen, die uns hoffentlich bald wieder öfter in die reizvolle Landschaft der Zollernalb mit ihren Burgen und Wanderwegen führen, auch einige bedeutende Veränderungen mit sich, die unseren Alltag berühren werden. Von politischen Entwicklungen auf Bundesebene über praktische Anpassungen bei Behördengängen bis hin zu aktualisierten Richtlinien für unseren Bioabfall – es gibt einiges, was du beachten solltest. Damit du bestens informiert bist, habe ich die wichtigsten Neuerungen zum 1. Mai 2025 für dich zusammengefasst. Lies aufmerksam weiter, denn möglicherweise ist die ein oder andere Information für dich von Interesse oder Wichtigkeit!
Kurswechsel in Berlin: Eine neue Regierung
Nach intensiven Beratungen und finalen Abstimmungen in den vergangenen Wochen steht nun fest: Die Bundesrepublik Deutschland erhält eine neue Regierungskoalition. CDU, CSU und SPD haben sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm verständigt, und die Regierungsübernahme soll planmäßig am 6. Mai 2025 erfolgen. An diesem Tag wird voraussichtlich Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler der Republik gewählt und sein neu formiertes Kabinett berufen. Diese wegweisende politische Entscheidung wird zweifellos einige Veränderungen im Land nach sich ziehen, deren konkrete Auswirkungen wir in den kommenden Monaten genauer verfolgen werden.
Biotonne: Sorgfältige Trennung wird wichtiger
Wer bei der Sortierung seines Biomülls nachlässig vorgeht, muss ab Mai mit Konsequenzen rechnen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) informiert über eine neue Vorschrift, die besagt, dass Bioabfälle ab dem 1. Mai nur noch einen maximalen Anteil von drei Prozent an Fremdstoffen enthalten dürfen. Unerwünschte Materialien wie Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle sind unerlaubt. Sollte der Anteil dieser Störstoffe die Drei-Prozent-Grenze überschreiten, besteht die Möglichkeit, dass die Müllabfuhr die betroffene Tonne nicht entleert. Die Überprüfung des Inhalts soll zukünftig verstärkt durch den Einsatz von KI, spezieller Detektoren oder auch durch manuelle Sichtkontrollen erfolgen. Daher die dringende Empfehlung: Nur reiner Bioabfall gehört in die Biotonne, damit unser Kompost eine hohe Qualität behält und unsere Umwelt geschützt wird! Dies ist auch für die Erhaltung der natürlichen Schönheit unserer Zollernalb von Bedeutung.
Digitale Ausweisbilder werden Pflicht
Ein wichtiger Hinweis für alle, die demnächst neue Ausweispapiere benötigen! Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine bedeutende Änderung bezüglich der Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Kraft. Zukünftig dürfen diese ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden. Herkömmliche Papierbilder gehören somit der Vergangenheit an. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Fälschungen und Manipulationen. Wo erhältst du nun diese digitalen Passbilder? Du hast die Möglichkeit, diese in manchen Rathäusern, bei zertifizierten Fotografen oder beispielsweise in Filialen von Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigung mit einem QR-Code. Dieser Code wird dann bei der Beantragung deiner Ausweisdokumente im Bürgerservice eingescannt, und dein Passbild wird automatisch in den Antrag übernommen. Dies erweist sich als praktisch und zeitsparend! Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verbindlichkeit dieser neuen Regelung nochmals bekräftigt – sei also vorbereitet!
Mehr Freiheit bei der Wahl der Nachnamen
Auch im Namensrecht treten zum 1. Mai 2025 wesentliche Änderungen in Kraft, die uns mehr Spielraum bei der Gestaltung unseres Familiennamens einräumen. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Namensrechtliche Traditionen: Zukünftig sollen auch Bräuche wie die Anpassung des Familiennamens an das Geschlecht wieder möglich sein.
- Doppelnamen für Ehepartner: Endlich dürfen beide Ehegatten einen gemeinsamen Doppelnamen führen, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Bisher war dies nur einer Person gestattet. Die Reihenfolge der Namen können die Eheleute dabei selbst bestimmen.
- Doppelnamen für Kinder: Der gewählte Doppelname der Eltern soll auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden können. Wichtig: Wer bereits einen Doppelnamen führt, kann bei einer Eheschließung keinen weiteren hinzufügen, um überlange Namensketten zu vermeiden.
- Weiterhin möglich: Selbstverständlich bleibt es auch weiterhin erlaubt, dass nur ein Partner bei der Heirat einen Doppelnamen annimmt oder dass sich die Eheleute auf einen einzelnen gemeinsamen Familiennamen einigen.
- Kinder unverheirateter Eltern: Auch Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern können künftig einen Doppelnamen erhalten, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt.
- Scheidung: Im Falle einer Scheidung soll die Änderung des Nachnamens eines Kindes zur Beseitigung von Namensungleichheiten vereinfacht werden.
Diese neuen Bestimmungen eröffnen Paaren und Familien mehr Möglichkeiten, ihren Namen nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Elternzeit einfach per E-Mail beantragen
Erfreuliche Nachrichten für alle werdenden Eltern! Für Kinder, die ab dem 1. Mai zur Welt kommen, kann die Elternzeit nun auch bequem per E-Mail beantragt werden. Das Bundesfamilienministerium hat bekannt gegeben, dass die schriftliche Einreichung von Anträgen nicht mehr zwingend erforderlich ist. Diese Neuerung soll die Antragstellung und die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern vereinfachen. Auch der Arbeitgeber kann die digitale Textform zur Bestätigung oder Ablehnung des Antrags nutzen. Lediglich die vorzeitige Beendigung der Elternzeit bedarf aus rechtlichen Gründen weiterhin der Schriftform durch den Arbeitgeber. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Abbau bürokratischer Hürden dar.
Whatsapp stellt Unterstützung für ältere iPhones ein
Für Nutzer älterer iPhones gibt es im Mai bedauerliche Nachrichten von Whatsapp. Der populäre Messenger-Dienst wird die Unterstützung für weitere ältere Betriebssystemversionen einstellen. Whatsapp hat seine Nutzer bereits im Vorfeld über diese Maßnahme informiert. Ab dem 5. Mai 2025 werden ausschließlich iOS-Versionen 15.1 und neuer unterstützt. Dies betrifft konkret die Modelle iPhone 5s, iPhone 6 und iPhone 6 Plus. Die installierte iOS-Version kann in den Einstellungen des iPhones eingesehen werden.
Skype: Eine Ära der Online-Telefonie geht zu Ende
Ein Pionier der Online-Telefonie verschwindet von der digitalen Bildfläche: Skype wird im Mai eingestellt. Im Jahr 2003 von skandinavischen Entwicklern ins Leben gerufen und 2011 von Microsoft übernommen, ermöglichte Skype vielen Menschen erstmals, über das Internet zu telefonieren und sich dabei per Video zu sehen. Nun hat Microsoft angekündigt, den Dienst im Mai 2025 einzustellen, um seine Ressourcen verstärkt auf Microsoft Teams zu konzentrieren. “Skype-Nutzer haben die Möglichkeit, zu Microsoft Teams Free zu wechseln, das viele der gleichen Kernfunktionen und noch mehr bietet”, so Microsoft auf seiner Webseite. Wer Skype bisher genutzt hat, sollte sich daher allmählich nach einer Alternative umsehen.
Das waren die wichtigsten Neuerungen, die uns ab dem 1. Mai erwarten. Ich hoffe, diese Zusammenfassung trägt dazu bei, dass du gut informiert in den neuen Monat startest. Genieße den Frühling hier bei uns in der schönen Zollernalb!
Du möchtest noch einmal nachlesen, welche Veränderungen der April gebracht hat? In unserem Beitrag Neuerungen und Wissenswertes ab April 2025 kannst du dich nochmals informieren.